Service: Downloads und Frequently asked questions (F.A.Q.)

Downloads

Formulare zum Download

Für Ihre Meldung als Hauptwohnsitz

Meldezettel (pdf, 1,5 MB)

Für die Einzugsermächtigung für Ihre monatliche Miete/Betriebskostenvorschreibung

SEPA Lastschrift-Mandat (pdf, 69 KB)

Ummeldeformular Wien Energie (pdf, 44 KB)

Die Hausordnung für Ihre Wohnung

Hausordnung (pdf, 79 KB)

Zur Erfassung bzw. Aktualisierung Ihrer Kontaktdaten

Datenerfassungsblatt (pdf, 49 KB)

Eine Checkliste für alles was Sie beachten müssen, bevor Sie ausziehen

Leitfaden für die Rückgabe der Wohnung (pdf, 71 KB)

Mit diesem Formular können Sie bei uns eine Bestätigung zur Nachfertigung eines Wohnungsschlüssels anfordern

Formular für Schlüsselbestellung (pdf, 84 KB)

Fragen & Antworten

Allgemein

Antworten auf häufig gestellte Fragen. Klicken Sie auf das [+]-Symbol neben einer Frage, um die Antwort anzuzeigen.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 01/77 44 304. Sollten wir Ihren Anruf nicht entgegennehmen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected] oder nutzen Sie unser Mieterportal CASAVI.

  • Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags

  • Instandsetzung der Wohnung gemäß Rückgaberichtlinien

  • Terminvereinbarung mit der Hausverwaltung bezüglich Wohnungsübergabe

  • Umzugstermin festlegen. Umzugsfirma organisieren, Umzugskartons besorgen, Sperrmüllentsorgung, etc.)

  • Sonderurlaub beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin beantragen

  • Haushaltsversicherung über den Umzug informieren, damit der Versicherungsschutz aufrecht bleibt

  • Parkpickerl ummelden bzw. einen neuen Abstellplatz mieten

  • Postnachsendeauftrag einrichten

  • Daueraufträge für Miete, Betriebskosten, Stromkosten etc. stornieren


  • Ummeldung des Wohnsitzes

  • Namenschilder an der Wohnungstüre, Postkasten, Gegensprechanlage anbringen

  • Adressänderung bekanntgeben

Weitere Informationen zum Umzug finden Sie hier.
Die An- und Abmeldung eines Wohnsitzes hat laut österreichischem Meldegesetz innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Umzug zu erfolgen. Die Meldung kann bei jedem magistratischen Bezirksamt in Wien (unabhängig vom Wohnbezirk) vorgenommen werden und ist kostenlos.
Wohnungseigentümer/innen können ihren Meldezettel selbständig unterfertigen. Für sämtliche Mitbewohner/innen (Lebenspartner/in, Kinder) ist der Wohnungseigentümer, die Wohnungseigentümerin Unterkunftsgeber/in.
Das Unterlassen der gesetzlichen Meldepflicht stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden kann. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden (z.B. Feuer, Leitungswasser, ...) in und am Gebäude ab, allerdings keine Schäden an Ihren persönlichen Gegenständen. Der Abschluss einer Haushalsversicherung wird von uns daher ausdrücklich empfohlen!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Um Ihre Kontaktdaten zu ändern können Sie das Mieterportal CASAVI nutzen oder das Formular per E-Mail an [email protected] senden.
Im Falle einer Namensänderung benötigen wir zusätzlich einen Nachweis (Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, etc.). Senden Sie diesen bitte im PDF-Format als Anhang mit.
Für gesperrte Schließsysteme benötigen Sie eine Schlüsselkarte oder Bestätigung der Hausverwaltung. Nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars an [email protected] senden wir Ihnen eine Vollmacht zur Nachbestellung.
Beachten Sie, dass die Kosten für Nachbestellungen zur Gänze vom Mieter/Eigentümer zu tragen sind. Bei der Rückstellung der Wohnung sind dann auch alle nachbestellten Schlüssel (ohne Kostenersatz) an die Hausverwaltung zu retournieren.
Sie können über das Mieterportal CASAVI eine Schadensmeldung erstellen oder eine E-Mail an [email protected] senden. Bitte hinterlassen Sie in beiden Fällen Ihre aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), damit wir Sie bei Fragen erreichen und Ihr Anliegen rasch bearbeiten können.
Sollte ein Wasserschaden auftreten, ist dies unverzüglich der Hausverwaltung zu melden! Drehen Sie bitte im Falle eines Leitungswassergebrechens den Hauptwasserhahn ab, um Folgeschäden zu minimieren. Versuchen Sie nasse Stellen bestmöglich trockenzulegen.
Dokumentieren Sie in jedem Fall die Schäden: Machen Sie Fotos und notieren Sie den genauen Schadenszeitpunkt und -hergang.
Die Abflüsse sind von jeglichen Verschmutzungen (Essensreste, Haare, etc.) freizuhalten. Kommt es trotzdem zu einer Verstopfung, ersuchen wir Sie den Abfluss zu reinigen und von Verunreinigungen zu befreien. Sollte sich die Verstopfung nicht lösen, nehmen Sie bitte mit der Hausverwaltung Kontakt auf, die eine Fachfirma beauftragt.
Wird im Zuge der Arbeiten festgestellt, dass die Verstopfung eindeutig aufgrund von Verunreinigungen durch den Nutzer entstanden ist, werden Ihnen die Kosten für die Behebung in Rechnung gestellt.
Sie sind verpflichtet, Ihre Therme einmal im Jahr durch einen konzessionierten Installateur warten zu lassen. Die Wartungsnachweise sind aufzubewahren.
Wird bei einer nicht gewarteten Therme ein Mangel festgestellt, werden die Reparaturkosten NICHT von der Hausverwaltung übernommen.
Reinigen Sie die Filter und befreien Sie den Motor von Staub/Schmutz in regelmäßigen Abständen (gemäß Herstellerangaben). Mindestens einmal im Jahr sollte der Lüftungsfilter getauscht werden.
Wenn eine Freifläche ausschließlich zur Nutzung des Bestandnehmers dient und dies im Mietvertrag verankert ist, so sind Sie für die Pflege der Freifläche (Balkon, Terrasse und/oder Garten) verantwortlich und tragen in diesem Zusammenhang alle Kosten.
Die Haltung von Haustieren ist grundsätzlich erlaubt. Die Tiere sind artgerecht zu halten und Störungen der Mitbewohner, Beeinträchtigungen des Eigentümers sowie Beschädigungen der Anlage sind zu vermeiden. Weiters sind die Gesetze hinsichtlich Haustierhaltung jedenfalls einzuhalten. Bitte beachten Sie, dass die Haltung gemeldet werden muss. Wir stellen Ihnen daraufhin eine Genehmigung aus.
Es liegt in unserem Interesse, dass alle Bewohner gegenseitig Rücksicht nehmen! In erster Linie sollten Sie das persönliche Gespräch zu Ihrem Nachbarn suchen. Sollte ein Nachbar die Ruhezeiten weiterhin nicht einhalten, können Sie sich gerne an uns wenden und wir werden den Verursacher kontaktieren. Wir ersuchen Sie jedoch um Verständnis, dass wir in so einem Fall ausschließlich als Vermittler agieren können.
Falls dies nicht zur Besserung der Situation führt, bitten wir Sie, sich direkt an die Exekutive zu wenden.
Wir sind dafür verantwortlich, dass die allgemeinen Flächen unserer Objekte den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen sowie die Fluchtwege nicht behindern.
Bei den regelmäßigen Kontrollen unserer Liegenschaften wird besonders darauf geachtet, dass keine brandgefährlichen und/oder leicht umzuwerfenden Gegenstände auf Allgemeinflächen gelagert werden, wie zum Beispiel Fahrräder, Kinderwägen, Brennbare Abfälle oder Flüssigkeiten, Polstermöbel, etc.
Sollten wir solche Gegenstände entdecken, müssen wir diese entfernen. Die entstandenen Kosten werden dann in weiterer Folge an die Mieter weiterverrechnet. Um dies zu vermeiden, nutzen Sie bitte die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten (Fahrradraum, Kinderwagenraum, Kellerabteil, etc.)
Fragen & Antworten

MRG - dem Mietrechtsgesetz unterliegende Wohnungen

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Das sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer Liegenschaft entstehen.
Nein. Es bedarf einer schriftlichen Genehmigung der Hausverwaltung. Möchten Sie wesentliche Veränderungen durchführen, kontaktieren Sie uns bitte!
Für die Übergabe wird ein Termin in dem betroffenen Objekt vor Ort vereinbart, welche von einem Mitarbeiter der Hausverwaltung oder einer bevollmächtigten Person durchgeführt wird. Im Übergabeprotokoll wird der Zustand des Objekts festgehalten, die Zählerstände werden abgelesen und die Anzahl der Schlüssel vermerkt. Der Mieter erhält dann sofort das Protokoll und muss im Anschluss die notwendigen Ummeldungen durchführen.
Kündigen Sie Ihren Vertrag rechtzeitig, beachten Sie dabei die Fristen. Sobald Sie eine Kündigungsbestätigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung für die Übergabe an die Hausverwaltung. Sie erhalten in weiterer Folge den „Leitfaden für die Rückgabe“ mit allen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Rückstellung des Mietobjekts.
Die Kaution wird Ihnen i.d.R. innerhalb von einem Monat auf ein von Ihnen bekanntgegebenes Konto rücküberwiesen, sofern das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand ist.
Fragen & Antworten

WEG - dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegende Wohnungen

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Die Bildung einer Rücklage ist verpflichtend und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. Die Rücklage dient der Deckung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Instandhaltung und Instandsetzung entstehen.
Gemäß WEG ist eine Versammlung alle zwei Jahre vorgesehen, die Intervalle können aber individuell im Wohnungseigentumsvertrag vereinbart sein.
Die Einladung zur Eigentümerversammlung erhalten Sie von uns rechtzeitig.
Das Nutzwertgutachten wird von einem Sachverständigem erstellt und dient zur Ermittlung der Nutzwerte eines Objekts. Das Gutachten dient dazu, die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer im Verhältnis zum Gesamtanteil zu regeln.
Die Nutzwerte einer Wohnung umfassen die Wohnnutzfläche (inkl. Loggia, wenn vorhanden) sowie weitere zur Wohnung gehörende Flächen (z.B. Garten, Kellerabteil, Terrasse usw.). Beachtet werden auch werterhöhende bzw. -mindernde Faktoren wie die Lage (hofseitig, straßenseitig etc.).
Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Stellen Sie dieser eine Vollmacht aus, welche uns am Tag der Versammlung übergeben wird.
Die Hausverwaltung muss über den Eigentümerwechsel informiert werden! Senden Sie uns bitte den Kaufvertrag, damit wir den neuen Eigentümer bei uns im System eintragen können.